AGB/DECKBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über den Erwerb von Samen und/oder die Durchführung von Besamungen zwischen der Hengststation Vornholt, Angelmodder Weg 82, 48167 Münster (nachfolgend Hengsthalter) und ihrem Kunden (nachfolgend Züchter) und werden von diesem anerkannt.
Decksaison
Die Decksaison beginnt am 01.03. eines jeden Jahres und endet am 15.08. eines jeden Jahres – vorbehaltlich abweichender Absprachen zwischen Hengsthalter und Züchter.
Bestellungen
Bestellungen für den Frischsamenversand, die werktags bis 9:30 Uhr eingehen, können grundsätzlich – in Abhängigkeit von der Entfernung zum Lieferort – noch am selben Tag ausgeliefert werden. Bestellungen aus dem Ausland und Bestellungen am Wochenende sind möglichst bis 09:00 Uhr aufzugeben, um eine zeitnahe Auslieferung zu gewährleisten.
Die Samenbestellung kann telefonisch (Berni Wickenbrock: +49 (0)160/72 69 629 oder Tim Vornholt per E-Mail infohubertvornholtde, per Telefax +49 (0)2506/61 69 oder über das Samenbestellformular im Internet erfolgen.
Aus der Samenbestellung sollten bitte folgende Angaben ersichtlich sein:
Samenversand
Der Samenversand wird über einen Paketdienst abgewickelt. Die Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Sie werden diesem gesondert in Rechnung gestellt, dass gilt auch für Kosten, die für den Spermaversand von anderen Stationen entsteht.
Zustellungen am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich. Die Frachtkosten sind entsprechend höher und müssen im Einzelfall erfragt werden. Die Versandcontainer erbitten wir ausreichend frankiert zurückzusenden, da diese ansonsten in Rechnung gestellt werden. Die Hengststation übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung von Sperma an den Züchter bzw. den Vertragstierarzt, wenn das Sperma ordnungsgemäß an die Versandspedition übergeben wurde. Haftung für Transportschäden sind ausgeschlossen. Bei sehr stark frequentierten Hengsten kann eine Beschränkung der Samenlieferungen auf max. 2 Portionen pro Stute und Rosse beschränkt werden.
Für Spermaversand ins Ausland muss ein amtstierärztliches Attest beantragt werden. Die Kosten hierfür werden dem Stufenbesitzer in Rechnung gestellt. Mit der Anlieferung der Stute bzw. der Spermabestellung erkennen Sie unsere Deck- und Haftungsbedingungen an.
Der Versand erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der bei Vertragsabschluss fälligen Forderungen des Hengsthalters.
Leistungskonditionen/Preise
Die Decktaxen gelten für die gesamte Saison und sind im Internet oder im gültigen Stationsprospekt veröffentlicht. Die genannten Decktaxen sind in Deutschland zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7%. Für unsere ausländischen Züchter gelten deren im Heimatland gültigen Steuersätze, die auf den Rechnungen entsprechend ausgewiesen werden.
Das Deckgeld (I. und II.) ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Sollte ein Hengst während der Decksaison ausscheiden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld kann auf einen anderen Hengst der Station angerechnet werden.
Sonderregelungen
Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben:
Liegen diese Bescheinigungen nicht im genannten Zeitraum vor, ist eine Erstattung oder Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die vor enden der Decksaison des jeweiligen Hengstes nur einmal besamt, und nicht tragend wurden, wird im Folgejahr das gesamte gezahlte Deckgeld angerechnet.
Stationsaufenthalt
Für die Unterbringung der Stuten, die von unseren Stationshengsten besamt werden, stehen Boxen und Weiden zum Tagessatz von 12,00 € bzw. 14,00 € (mit Fohlen) zur Verfügung. Sofern die Stute von einem stationsfremden Hengst besamt werden soll, beträgt der Tagessatz 16,00 €.
Die veterinärmedizinische Betreuung der zu besamenden Stuten auf unserer Station erfolgt durch die Tierklinik Karthaus. Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dies für zweckdienlich hält. Die Kosten werden durch die Tierklinik gesondert in Rechnung gestellt. Für alle zur Bedeckung/Besamung anstehender Stuten, ausgenommen Fohlen und Maidenstuten, ist das Ergebnis einer Tupferprobe neuen Datums vorzulegen.
Embryonentransfer und ICSI
Die Verwendung einer Stute im Embryotransfer muss bei der Samenbestellung angegeben werden und ist zwingend bei jeder Besamung zu vermerken. Zudem muss vor der ersten Besamung ein gesonderter Embryotransfervertrag zwischen dem Stuteneigentümer und dem Hengsthalter abgeschlossen werden.
Über die erfolgten Spülungen und Empfängerstuten muss ein Nachweis geführt werden, die jeweiligen Ergebnisse müssen dem Hengsthalter durch den Züchter unmittelbar nach der Spülung mitgeteilt werden.
Wird ein Embryotransfer vorher nicht angegeben, wird jede Besamung doppelt berechnet. Je gespülter Embryo (auch bei eingefrorenen Embryonen) wird der entsprechende Grundbetrag in Rechnung gestellt.
Verstößt der Züchter gegen die Verpflichtung, Samen der Hengste für das ICSI-Verfahren durch sich oder Dritte zu verwenden, so wird zu Lasten des Bestellers eine Vertragsstrafe zu Gunsten der Hengststation Vornholt in Höhe von € 25.000,00 inkl. MwSt. je Zuwiderhandlung vereinbart.
Haftung
Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Züchter regelmäßig vertrauen darf. Bei den Schäden durch Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung aus Vorsatz und grober Pflichtverletzung bleibt unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Hengsthalters.
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist, soweit der Züchter Vollkaufmann ist, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hengsthalters.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, namentlich das BGB und HGB unter Ausschluss des UN Kaufrechts
Bankverbindung
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN DE38 4005 0150 0043 0055 86
BIC WELADED1MST
Samenbestellhotline
+ 49 (0) 160 72 69 629
+ 49 (0) 171 53 16 249
Stand
Februar 2023 – Für die Richtigkeit der Angaben, insbesondere der Decktaxen, der Größenangaben der Hengste und der Indexe wird keine Gewähr übernommen.